Allgemeine Geschäftsbedienungen
zur Nutzung des Dienstes Alarm SMS II
(Stand April 2009)
§1 Vertragsgegenstand
Komtech Automation & Communication
mit Sitz in I-39053 Steinegg, Hintertal 185, in Folge "Komtech" genannt,
betreibt ein Informations- und Benachrichtigungssystem über die Webseite www.komtech.it und weitere Webseiten, zur
Alarmierung und Benachrichtigung von Einsatzkräften und weiteren gewünschten
Personen per SMS (Short Message Service).
Diese AGB regeln die allgemeinen
vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen "Komtech" und dem Nutzer/Kunden von
Alarm SMS II. Durch eine Anmeldung des Nutzers unter Verwendung des
Anmeldeformulars und der Freischaltung und Übermittlung eines Accounts
(Kundennummer und Passwort) durch "Komtech" kommt ein Vertrag über die
Nutzung des Services von Alarm SMS II zustande. Die Übertragung der SMS selbst
erfolgt jeweils ausschließlich durch die einzelnen
Telekommunikationsunternehmen (Mobiltelefon-Netz-Anbieter). Diese sind außerhalb
des Einflussbereiches von "Komtech" und nicht Vertragsgegenstand. Mit der Übergabe
der SMS zur Weiterleitung, z.B. an das jeweilige Telekommunikationsunternehmen
(Mobiltelefon-Netz-Anbieter), an die jeweilige Telefonnummer, hat "Komtech"
seine Leistungsverpflichtung vollständig erfüllt.
§2 Grundlagen AGB
Abweichungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn "Komtech" diese schriftlich bestätigt. Es ist "Komtech" vorbehalten, diese AGB sowie Entgeltbestimmungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Da die Nutzung von Alarm SMS II einen Internetzugang voraussetzt, erfolgt die Bekanntmachung im Internet auf www.komtech.it. Werden wesentliche Vertragsinhalte geändert, ist der Nutzer berechtigt, innerhalb von vier Wochen ab Veröffentlichung den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Ausgenommen "Komtech" verzichtet dem Nutzer gegenüber auf die Änderung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zur Gänze ausgeschlossen. Der Nutzer erklärt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedienungen von "Komtech" gelesen und verstanden hat und erklärt sich durch seine Anmeldung bei Alarm SMS II ausdrücklich damit einverstanden und akzeptiert sie zur Gänze.
§3 Veröffentlichte Inhalte
Komtech übernimmt für die übermittelten Textnachrichten keine Haftung. Die Übermittlung und Textgestaltung wird ausschließlich vom Kunden durchgeführt. Ebenso das anlegen und die Verwaltung der Alarmteilnehmer. Der Kunde versichert, keine Rechte Dritter zu verletzen, keine pornografischen Inhalte zu veröffentlichen und nicht gegen geltendes Recht der EU Länder zu verstoßen.
§4 Preise, Entgelte und Verrechnung
Alle zwischen "Komtech" und dem
Nutzer vereinbarten Gebühren und Entgelte für Alarm SMS II verstehen sich
exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Beträge der einzelnen
Kostenpunkte sind in den Entgeltbestimmungen von "Komtech" enthalten. Übersteigt
der Inhalt der zum Versand aufgegebenen SMS die Höchstzahl der pro SMS zur Verfügung
stehenden Zeichen, wird der Inhalt auf mehrere einzelne SMS aufgeteilt, die
gesondert zur Verrechnung gelangen. Monatliche Entgelte sind mit dem Tag, an dem
die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder
der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Komtech behält sich das Recht vor, die Abrechnungszeiträume zu verlängern.
Der Kunde berechtigt Komtech den geschuldeten Rechnungsbetrag mittels Bankeinzug
(RID) bei seiner Bank abbuchen zu lassen und auf das Bankkonto von Komtech zu übertragen.
Der Rechnungsbetrag wird sieben Tage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden
auf das Konto von Komtech übertragen. Beanstandungen von Rechnungen müssen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum
schriftlich gegenüber "Komtech" erhoben werden. Erfolgt aus irgendeinem
Grund innerhalb von 3 Wochen keine Zahlung des geschuldeten Rechnungsbetrags,
ist "Komtech" berechtigt zusätzliche Inkassospesen zu berechnen und den
Account mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren. Für den Fall, dass die Anzahl
der versendeten SMS in erheblicher Anzahl überschritten wird, ist "Komtech"
berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§5
Haftung
Der Nutzer nimmt zustimmend zur
Kenntnis, dass kurze und mittelfristige Störungen, insbesondere im Zusammenhang
mit Wartung oder ähnlichen Arbeiten, nicht ausgeschlossen sind. Für technische
und sonstige Störungen, die sich dem Einfluss von "Komtech" entziehen
(insbesondere Störungen des jeweiligen nationalen und internationalen
Mobilfunknetzes) sowie für die vom Nutzer eingegebenen und gepflegten Daten
kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere übernimmt "Komtech"
keine Haftung für den Fall dass SMS und/oder Sprachanrufe nicht erfolgten,
teilweise erfolgten und/oder verspätet zugestellt wurden. Ebenso für alle
daraus für den Nutzer entstandenen Nachteile jeglicher Art
(Haftungsausschluss). "Komtech" haftet nicht für Mängelschäden, Mängelfolgeschäden
oder sonstige Substanz- oder Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit.
Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den
Auftragswert bzw. ist maximal mit Euro 1.000,00 gegenüber der Gesamtheit der
Geschädigten begrenzt.
§6 Datenweitergabe an Dritte
Der Nutzer ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten gegenüber Dritten verantwortlich. "Komtech" übernimmt keinerlei Haftung im Falle der Geheimhaltungsmissachtung und allfälligen daraus resultierenden Nachteilen jeglicher Art. Auch für durch Computerviren oder sonstige unerwünschte Einflüsse hervorgehende Schäden wird nicht gehaftet (Haftungsausschluss). Der Kunde ermächtigt "Komtech" alle seine, für die Geschäftsabwicklung bezüglich Alarm SMS II notwendigen Daten verwalten, in jeglicher Form speichern und falls notwendig an Dritte, mit Alarm SMS II in Verbindung stehende Personen oder Firmen weitergeben zu dürfen.
§7 Kündigung
Ein unbefristetes Vertragsverhältnis ist - soweit nichts anders vereinbart ist - für beide Vertragsparteien zum Schluss eines jeden Monats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündbar. "Komtech" ist berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen, wenn
-
der Teilnehmer mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis trotz Mahnung mit Androhung einer Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens einer Woche im Verzug ist oder
-
der Nutzer gröblich oder wiederholt sonstige wesentliche vertragliche Pflichten gemäß der
-
AGB verletzt, oder
-
ein vorher vereinbartes Kreditlimit überschritten wurde oder
-
vom Nutzer ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde oder hinsichtlich des Nutzers ein Insolvenzverfahren bevorsteht, beantragt oder bewilligt worden ist
§8 Mindestvertragsdauer
"Komtech" ist berechtigt, in ihren
Entgeltbestimmungen eine Mindestvertragsdauer vorzusehen. Die
Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig
bereitgestellt worden ist, frühestens jedoch mit Abschluss einer die
Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung. Die Länge des Zeitraumes der
Mindestvertragsdauer ist in den Entgeltbestimmungen enthalten. Sofern nicht
anders vereinbart, beträgt sie 24 Monate.
§9 Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt allen übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch ein solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist Bozen (Südtirol - Italien)
Hintertal 185
I-39053 Steinegg (BZ)
Tel. 348 3981909